Rechtsprechung
BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 69/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme der Erledigung der Hauptsache - Anforderungen an das Feststellungsinteresse - Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates bezüglich der Regelungen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 08.04.1985 - 1 BV 16/85
- ArbG Berlin, 08.04.1986 - 1 BV 16/85
- BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 69/86
Papierfundstellen
- NZA 1992, 705
- BB 1987, 2091
- BB 1988, 270
- DB 1992, 1145
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86
Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter
Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 69/86
Der Spruch der Einigungsstelle kann sich auch aus anderen Gründen als unwirksam erweisen (vgl. den Beschluß des Senats vom gleichen Tage in dem Verfahren 1 ABR 10/86, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84
Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der …
Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 69/86
Ein Antrag, der von Anfang an unzulässig oder unbegründet war, kann sich nicht durch ein nach Rechtshängigkeit eintretendes Ereignis erledigen (Beschlüsse des Senats vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - und vom 15. September 1987 - 1 ABR 44/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 44/86
Mitbestimmung bei Versetzungen
Auszug aus BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 69/86
Ein Antrag, der von Anfang an unzulässig oder unbegründet war, kann sich nicht durch ein nach Rechtshängigkeit eintretendes Ereignis erledigen (Beschlüsse des Senats vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 59/84 - und vom 15. September 1987 - 1 ABR 44/86 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89
Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren
In einem solchen Fall war in der Sache selbst zu entscheiden und der Antrag abzuweisen (Beschluß des Senats vom 16. August 1983 - 1 ABR 15/80 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 6. November 1984 - 1 ABR 61/81 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 10. Juni 1986, BAGE 52, 150 = AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 15. September 1987, BAGE 56, 108 = AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 69/86 -, unveröffentlicht; Beschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 85/88 -, unveröffentlicht). - BAG, 14.03.1989 - 1 ABR 77/87
Bertriebsrat: Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Teilzeitbeschäftigte
Der Betriebsrat kann aufgrund seines Initiativrechts eine solche generelle Regelung verlangen (Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 69/86 -, nicht veröffentlicht, zu B III der Gründe).Ob eine Regelung über die Höchstzahl von Tagen, an denen Teilzeitarbeitnehmer in einer Woche beschäftigt werden dürfen, letztlich ein ausnahmsloses Verbot der Beschäftigung an weiteren Wochentagen beinhaltet oder Ausnahmen unter bestimmten, im voraus festgelegten Vorgaben oder im Einzelfall mit Zustimmung des Betriebsrats vorsieht, ist für die Frage nach dem Bestehen eines Mitbestimmungsrechts über eine Höchstzahl von Arbeitstagen in der Woche, an denen Teilzeitarbeitskräfte beschäftigt werden dürfen, ohne Bedeutung (vgl. Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 69/86 -, aaO).
- LAG Berlin, 13.06.1988 - 9 TaBV 1/88
Personalplanung; Arbeitsgericht; Beschlussverfahren; Entscheidungsreife
Der Betriebsrat kann die Frage, ob ihm in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht zusteht (vgl. BAG vom 16.8.1983, BB 1984, 729; BAG vom 13.10.1987, BB 1987, 2091), zur gerichtlichen Entscheidung stellen. - LAG Berlin, 15.01.1990 - 9 TaBV 5/89
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelung in Krankenanstalten
Der Betriebsrat kann die Frage, ob ihm in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht zusteht, zur gerichtlichen Entscheidung stellen (vgl. BAG vom 16.8.1983, BB 1984, 729; BAG vom 13.10.1987, BB 1987, 2091).